Ablauf & Abrechnung
Kontaktaufnahme:
Sie nehmen mit mir per Telefon oder E-Mail Kontakt auf und schildern mir Ihr Anliegen. Wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.
Erstgespräch:
Im Erstgespräch lernen wir uns persönlich kennen und besprechen das weitere Vorgehen. Bitte beachten Sie, dass bereits das Erstgespräch kostenpflichtig ist.
Probatorik:
An das Erstgespräch schließen sich maximal fünf probatorische Sitzungen an, in denen eine umfassende Diagnostik und Beurteilung der Symptomatik erfolgt und eine entsprechende Diagnose gestellt wird. Außerdem haben wir ausreichend Zeit uns kennenzulernen. Besteht eine sogenannte Indikation zur psychotherapeutischen Behandlung, schließt sich an die Phase der Probatorik eine entsprechende Kurzeit- oder Langzeittherapie an.
Klärung der Kostenübernahme:
Ich bin im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eingetragen. Deshalb können die Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie mit Privatkrankenkassen und Beihilfe Anbietern abgerechnet werden.
Wenn Sie privatversichert sind, hängt die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse immer von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Therapie, ob die Kosten für eine Behandlung übernommen werden und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist. Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Sind Sie beihilfeberechtigt, erkundigen Sie sich bitte vor Antritt der Therapie über die Kostenübernahme und Modalitäten bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle.
Sind Sie gesetzlich krankenversichert und finden keinen Therapieplatz für Ihr Kind in einer psychotherapeutischen Praxis, die ermächtigt ist, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse. Bitte erkundigen Sie sich dafür bezüglich der notwendigen Formalitäten bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Seite.